Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Umsetzungs- und Handelspartner.
DCH Group, In der Wehbach 17, 57080 Siegen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mitglieder von DCH Group DCH Holding GmbH
DCH Energy GmbH
DCH Solar GmbH
DCH Solargiga GmbH
DCH Invest XI GmbH & Co. KG
Innovosolar PV Invest 2 UG
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
für Unternehmer im In- und Ausland
1.Allgemeines
a.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen an Unternehmer im In- und Ausland zu Grunde.
b.) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen, auch dann, wenn der Kunde unsere Leistung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat.
c.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
2. Vertragsabschluss
a.) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Die Verfügbarkeit der angebotenen Ware können wir nicht in jedem Einzelfall zusagen. Im Einzelfall können Preisänderungen dazu führen, dass wir einen Vertragsschluss nicht zu dem noch auf unserer Internetseite genannten oder in der Werbung verbreiteten Preis anbieten können. Mündliche Zusagen von Vertretern und Angestellten sind nur dann für uns bindend, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
b.) Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der DCH Group ein schriftlicher Auftrag des Kunden per Brief, Fax oder E-Mail vorliegt, und wir eine schriftliche, mit Auftragsnummer und Unterschrift eines Vertretungsberechtigten versehene Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail versandt haben. Die Auftragsbestätigung kann auch dadurch geschehen, dass als Auftragsbestätigung unmittelbar eine Rechnung per Brief, Email oder Fax an den Kunden versandt wird.
c.) Erfolgt der Zahlungseingang betreffend der Vorauszahlung nicht binnen 30 Tagen nach Vertragsschluss, so gerät der Kunde mit der Zahlung der Vorauszahlung in Verzug. Wir sind dann nach unserer Wahl berechtigt, den Kunden entweder sofort auf Vorauszahlung des vollen Kaufpreises in Anspruch zu nehmen, oder aber vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.
d.) Angaben im Internet, in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen über unsere Produkte, insbesondere Maße und technische Daten, kann wegen technischer Verbesserung Veränderungen geben, sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Aufgrund häufiger Änderungen der Produkte gelten auch Photovoltaik- und LED Produkte als vertragsgemäße Leistung, wenn die ausgelieferten Produkte optische Unterschiede zu dem in der Stellung bezeichneten Produkt aufweisen, sofern die technische Leistung der Photovoltaik-Produkte der Bestellung entspricht.
e.) An Mustern, Zeichnungen, Beschreibungen u. a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben. Unseren Kunden ist ausdrücklich gestattet, unsere auf der Internetseite und in der Werbung öffentlich angebotenen Datenblätter an interessierte Dritte zu verbreiten, sofern die DCH Group als Quelle angegeben wird, und die Daten in keiner Form abgeändert werden.
f.) Die DCH Group bieten neben einzelnen Produkten wie Solarmodulen, Wechselrichtern und LED Beleuchtung, auch standardisierte Komplettanlagen als vorgefertigte Komplettlösung für ihre Kunden an. Für den Leistungsumfang der verkauften Ware sind die Daten des Produktes gemäß der Datenblätter der entsprechenden Komplettlösung maßgeblich. Aus dem entsprechenden Datenblatt gehen die bestellte Ware und die Stückzahl der einzelnen Elemente des Produktes genau hervor. Individuelle Änderungen und Anpassungen, die im Rahmen des Aufbaus einer Komplettanlage vor Ort je nach örtlichen Gegebenheiten des Kunden erforderlich sein mögen, gehören nicht zum Liefer- und Leistungsumfang der verkauften Ware. In der Lieferung enthalten und geschuldet sind die sich aus der Auftragserteilung und den entsprechenden Datenblättern ergebenden Produkte und Stückzahlen. Gegebenenfalls für einen örtlichen Aufbau beim Kunden zusätzlich erforderliche Materialbestellungen sind allein vom Kunden durchzuführen und zu bezahlen.
3. Preise, Zahlungen
a.) Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab dem im Rahmen der Auftragserteilung genannten Warenlager. Preise für eine Verladung, Verpackung und Entladung der Produkte sind gesondert zu berechnen, sofern die DCH Group diese Kosten im Einzelfalle verauslagt. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
DCH Group, In der Wehbach 17, 57080 Siegen
Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, den Kaufpreis vor Auslieferung bzw. Übergabe der Ware vollständig zu bezahlen.
b.) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung der Lieferanschrift der von ihm bestellten Produkte, so hat der Kunde hierdurch der DCH Group entstehende Mehrkosten zu tragen.
Diese Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen, welche dadurch entstehen, dass die vom Kunden bestellten Produkte am Lieferort nicht an den Kunden übergeben werden können beziehungsweise der Kunde sich weigert, die an den Lieferort gelieferten Produkte entgegen zu nehmen. c.) Falls zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Zeitpunkt der Lieferung die geltenden Preise wegen starker Kurswechsle oder sonstiger Produktenveränderung liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die Preissteigerungen an den Kunden entsprechend weiterzuleiten bzw. die Preise angemessen zu erhöhen. Dem Kunden steht das Recht zu, das Preiserhöhungsverlangen nicht zu akzeptieren. In diesem Falle sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d.) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
e.) Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht vollständig nachkommt, können wir – ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche – nach unserer Wahl den Vertrag kündigen, weitere Lieferungen an den Kunden aussetzen und/oder den Kunden mit Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag belasten, die sich auf 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank belaufen.
f.) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
g.) Werden uns Umstände bekannt, die uns zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, so sind wir berechtigt, alle offen stehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Kunden von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Leistet der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, können wir nach unserer Wahl Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Lieferungen und Lieferverzug
a.) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten wegen Zollformalität nur annähernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden, wenn nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde sich für die Menge vom Vertrag lösen, die bei Ablauf der Nachfrist nicht als zur Abholung oder zum Versand bereit gemeldet ist.
b.) Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware an den im Rahmen der Auftragserteilung benannten Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
c.) Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich erfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa erforderlicher in- oder ausländischer behördlicher Bescheinigungen.
d.) Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen. Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen uns gegenüber in Verzug ist. Höhere Gewalt und Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten.
e.) Schadenersatzansprüche wegen Verzug stehen dem Kunden im Übrigen nur zu, wenn unsere Haftung nicht nach Nr.
9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.
5. Gefahrenübergang und Versand
a.) Nach Zustandekommen des Vertrages wird die bestellte Ware von einem Lieferanten der DCH Group aus dem In-
oder Ausland an ein Warenlager der DCH Group im In- oder Ausland geliefert. Die DCH Group stellt die bestellte Ware sodann entsprechend der Bestellung zur Abholung in dem im Rahmen der Auftragserteilung genannten Warenlager bereit, oder beauftragt im Falle einer entsprechenden Vereinbarung eine Spedition mit der Auslieferung der Ware vom Warenlager an die Lieferanschrift des Kunden.
b.) Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes, bei allen Geschäften einschließlich Lieferungen auf den Kunden über.
c.) Sofern der Kunde es schriftlich wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
d.) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
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e.) Mehrkosten für Eil- und Expressgutversendung, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen wird, sind vom Kunden zu tragen.
f.) Für die Abrechnung sind die in den Versand-/Begleitpapieren angegebenen Maße, Gewichte und Mengen maßgeblich. Beanstandungen von Liefermaß, Liefergewicht und Liefermenge sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich vorzubringen.
6. Ausschluss von Beratungsdienstleistungen; Herstellergarantien; Dokumente; Geräuscherzeugung
a.) Die DCH Group verkauft Photovoltaik- und LED Produkte, in der Regel betreibt aber keine Montage oder Installationen von Photovoltaik-Solaranlagen und tätigt keine elektrischen Anschlüsse. Die Beauftragung beziehungsweise Durchführung der fachgerechten Montage und Installation einer Photovoltaik-Solaranlage sowie der elektrischen Anschlüsse liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Von uns zur Verfügung gestellte Montageanleitungen und Installationsanleitungen dienen als Hilfsmittel zur allgemeinen.
Unterstützung bei der Montage und Installation einer Photovoltaik-Solaranlage durch fachkundige Personen vor Ort. Sie ersetzen nicht die individuelle Planung der Montage und Installation.
b.) Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich vor Bestellung von Photovoltaik-Produkten bei dem entsprechenden Energieversorgerunternehmen (EVU) zu informieren beziehungsweise vorneweg abzuklären, ob die vom Kunden bei der DCH Group bestellten Photovoltaik-Produkte von dem entsprechenden Energieversorgerunternehmen akzeptiert werden. Wir übernehmen für eine für den Kunden ungünstige Entscheidung eines Energieversorgerunternehmens keine Haftung. c.) Die individuelle Anlagenplanung obliegt allein dem Kunden. Die DCH Group verkauft Photovoltaik-Produkte, nimmt aber keinerlei Arbeiten vor Ort vor.
d.) Berechnungen über die Wirtschaftlichkeit und die zukünftigen Erträge von Photovoltaik-Anlagen liegen allein im Verantwortungsbereich des Kunden. Seitens der DCH Group ist lediglich geschuldet, dass die gelieferten Produkte die im Rahmen der Produktbeschreibung angegebene Leistungsfähigkeit aufweisen.
e.) Für viele der von uns vertriebenen Produkte bieten die Hersteller der entsprechenden Produkte zusätzliche Herstellergarantien an. Wir teilen dem Kunden auf Anfrage mit, wo die entsprechenden Herstellergarantien bezogen beziehungsweise von einer Internetseite heruntergeladen werden können. Sind wir selbst Hersteller, bieten Herstellergarantien an, finden sich unsere Herstellergarantien ausschließlich auf unserer Internetseite zum Herunterladen, oder werden dem Kunden auf Wunsch per E-Mail übersandt. Die entsprechenden Dateien sind vom Kunden selbst herunterzuladen, und können mit einem geeigneten Programm geöffnet und ausgedruckt werden.
f.) Unsere Produktinformationen, beispielsweise Datenblätter, eigene Herstellergarantien und TÜV-Zertifikate, stehen auf unserer Internetseite www.dch-group.de zum Herunterladen bereit. Skizzen in Produktinformationen, beispielsweise Montagepläne und Verkabelungspläne, dienen nur als Beispiel, und stellen keine Vorlage für den Aufbau und die Installation von Solaranlagen dar.
g.) Bei einigen der von uns ausgelieferten Produkte werden Installationsanleitungen ausschließlich in vom Hersteller ausgewählten Sprachen ausgeliefert. Wir liefern keine Übersetzungen von Bedienungs- und Installationsanleitungen in die deutsche Sprache, sofern der jeweilige Hersteller keine deutsche Fassung dieser Bedienungs- und Installationsanleitungen dem Produkt beifügt.
h.) Dem Kunden ist bekannt, dass Wechselrichter sehr starke und laute Geräusche erzeugen können, die von einigen Menschen als störend empfunden werden können. Die mögliche Erzeugung von starken und lauten Geräuschen gehört bei Wechselrichtern zur vertraglichen Beschaffenheit.
7. Eigentumsvorbehalt
a.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einer Lieferung unser Eigentum. Sind Teillieferungen und Teilzahlungen vereinbart, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Teillieferung unser Eigentum.
b.) Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren (Vorbehaltsware) verpflichtet. c.) Der Kunde hat unsere Vorbehaltsware besonders zu lagern und deutlich zu kennzeichnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
d.) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einer Lieferung bzw. vor Vornahme der vollständigen entsprechenden Teilzahlung bei einer Teillieferung sind dem Kunden keine Verfügungen hinsichtlich der Vorbehaltsware gestattet, insbesondere keine Veräußerungen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware. Ebenso wenig ist es dem Kunden gestattet, eine Lieferung vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises oder eine Teillieferung vor Vornahme der vollständigen entsprechenden Teilzahlung aufzubauen oder zu installieren.
e.) Sofern der Kunde gleichwohl von uns gelieferte Produkte vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises aufbaut oder installiert, gestattet uns der Kunde, diese Produkte wieder abzubauen oder zu deinstallieren und unser Eigentum wieder an uns zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet uns der Kunde bereits jetzt, Grundstücke des Kunden ohne weitere Korrespondenz zu betreten, und die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware wieder an uns zu nehmen.
f.) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Kunde dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
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8. Mängelrüge und Gewährleistung
a.) Der Kunde hat die Ware und die Verpackung unverzüglich nach Abholung vom Warenlager beziehungsweise bei Anlieferung zu untersuchen. Insbesondere hat der Kunde einzelne Warenproben zu öffnen und zu überprüfen. Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, auf jeden Fall aber vor Weiterverkauf, Verwendung oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Aufgrund der Beschaffenheit der gelieferten Waren steht dieses Recht dem Kunden nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Lieferung zu.
b.) Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, das heißt nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben.
c.) Dem Kunden ist bekannt, dass bei Photovoltaik-Geräten, insbesondere bei Wechselrichtern, Funktionsausfälle durchaus auftreten können. Im Falle von Funktions- oder Betriebsstörungen müssen diese Geräte unter erheblichem Aufwand wieder zum Laufen gebracht werden. Hierzu mag ein Neustart der Geräte mit komplizierter Softwareinstallation oder ein mehrfacher Geräteaustausch notwendig sein. Die Nacherfüllung ist erst dann fehlgeschlagen, wenn eine Funktions- oder Betriebsstörung trotz dreimaligen Nachbesserungsversuchs nicht behoben werden konnte. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
d.) Für vertragliche Ansprüche der Kunden aus von uns erteilten Herstellergarantien sind die jeweiligen Garantiebedingungen einschlägig. Die Rechte des Kunden aus den von uns erteilten vertraglichen Herstellergarantien werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen.
e.) Ansprüche des Kunden für die Vornahme von Deckungskäufen bei Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Ebenso stehen dem Kunden keine Ansprüche zu, wenn sich auf Grund einer Änderung der Rechtslage der Ertrag aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage verringert. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Einspeise-Vergütung oder sonstige Vorteile wie etwa Zuschüsse, Subventionen, Abschreibungsvorteile und Förderungen.
f.) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze b.) bis e.) sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
g.) Unsere Haftung für schuldhafte Vertragsverletzungen nach Nr. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die vorstehenden Absätze b.) bis f.) nicht beschränkt.
9. Haftung
a.) Unsere Haftung erstreckt sich auf eine der im Stand der Technik entsprechenden Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
aa.) wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert oder genutzt werden;
bb.) bei natürlichem Verschleiß der Produkte;
cc.) bei nicht ordnungsgemäßer Behandlung oder Verarbeitung;
dd.) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
ee.) bei Schäden, die durch Arbeiten Dritter entstehen, welche der Kunde beauftragt hat.
b.) Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei Pflichten der DCH Group, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, beispielsweise bei einen Kaufvertrag die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer eine Sache frei von Sachmängeln zu verschaffen.
c.) Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
aa.) bei Personenschäden,
bb.) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
cc.) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
dd.) bei Rückgriffsansprüchen eines Unternehmers gegen uns als Lieferanten gemäß § 478 BGB
d.) Sofern wir dem Kunden externe Montagepartner vor Ort für die Montage oder Installation der Photovoltaik-Produkte vermitteln, sind diese Personen nicht Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen der DCH Group. Vielmehr erteilt der Kunde Aufträge zur Montage und Installation von Photovoltaik-Produkten unmittelbar an die externen Montagepartner, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Vereinbarung über Montage und Installation mit der DCH Group geschlossen wird. Vertragliche Gewährleistungsansprüche für die entsprechenden Aufträge bestehen insoweit ausschließlich zwischen dem externen Montagepartner und dem Kunden.
10. Schriftform, Teilunwirksamkeit
DCH Group, In der Wehbach 17, 57080 Siegen
a.) Änderungen, Ergänzungen oder die einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrages sollen möglichst schriftlich erfolgen. Mitteilungen durch Telefax oder andere Mittel elektronischer Übermittlung einschließlich E-Mail erfüllen das Schriftformerfordernis. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen der Vertragspartner, die zur Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte erforderlich sind, insbesondere Mängelrügen, Fristsetzungen oder einseitige Aufhebungserklärungen.
b.) Sollte eine Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
c.) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
a.) Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtungen ist der Lagerort, an welchem die Ware nach Anlieferung der Ware durch den Lieferanten aus dem In- und Ausland gelagert wird. Ansonsten ist als Erfüllungsort Siegen, Deutschland vereinbart. b.) Als Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Siegen, Deutschland vereinbart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
c.) Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. (AGB Stand 01.11.2013)